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Die Stiftung
Das Kinderschutz-Zentrum ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Satzung des Kinderschutz-Zentrums
Die Stifter sind die Landeshauptstadt Stuttgart, der Caritasverband für Stuttgart und die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Auftrag:
Die Stiftung hat den Zweck, für den Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart ein Kinderschutz-Zentrum zu betreiben.
Das Kinderschutz-Zentrum hat die Aufgabe, Kinder gegenüber Gewaltanwendungen in und außerhalb der Familie zu schützen und Eltern zu helfen.
Die Arbeit des Kinderschutz-Zentrums orientiert sich in Zielsetzung und fachlich qualifizierter Aufgabenerfüllung an der Konzeption der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.
Stiftungsrat
Mitglieder des Stiftungsrates sind:
Landeshauptstadt Stuttgart
vertreten durch Frau Dr. Susanne Heynen
Leiterin des Jugendamts
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
vertreten durch Frau Michaela Angerer
Abteilungsleiterin Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien in Stuttgart
Caritasverband für Stuttgart e.V.
vertreten durch Herrn Armin Biermann
Bereichsleiter Jugend- und Familienhilfe
Fachbeirat
Der Fachbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung fachlich zu begleiten, die Stiftung in grundsätzlichen und aktuellen Fragen der Kinderschutzarbeit zu beraten und Empfehlungen für Stiftung und Mitarbeiter in Bezug auf ihre Aufgaben zu erarbeiten.
Derzeit ruht die Arbeit des Fachbeirates.